Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen; deutsches Rechtswesen

1. Dies sind die am häufigsten in Deutschland begangenen Straftaten

- Diebstahl (20,1%)

- Schwerer Diebstahl (16,3%)

- Betrug (15,8%)

- Sachbeschädigung (10,0%)

- Körperverletzung (9,7%)

- Rauschgiftdelikte (5,7%)

- Ausländerrechtliche Verstöße (3,1%)

- Sexualdelikte (1,0%)

- Straftaten gegen das Leben (<0,1%)

- zzgl. Sonstige Straftaten (18,3%)


Die obigen Angaben beruhen auf die Polizeiliche Kriminalstatistik des Jahres 2017. 

Der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zufolge, ist die in Deutschland am häufigsten begangene Straftat des Jahres 2017 "Diebstahl" gewesen. Somit bleibt "Diebstahl" ein Schwerpunkt der deutschen Kriminalitätsszene. Trotzdem konnte im Jahre 2017 mit Freude durch den Bundesinnenminister Horst Seehofer verkündet werden, dass 2017 rund 600.000 Straftaten weniger begangen wurden; insgesamt wurden im Jahr 2017 rund 11,8% weniger Strafdelikte registriert als noch im Jahr zuvor. Bei Diebstahl handelt es sich nicht nur um einen der am häufigsten begangenen Straftaten in Deutschland, sondern auch um einer der Strafdelikte, die sehr begrenzt aufgeklärt werden (können) - 2017 wurden etwa 27% der registrierten Diebstähle aufgeklärt, was rund ein Viertel aller Fälle ausmacht. Auch hier gibt es - wie bei jedem anderen Strafdelikt - eine Dunkelziffer, welche nicht ermittelt werden konnte; dennoch ist es sehr wahrscheinlich, dass mehr Diebstähle begangen als registriert worden sind. 

2. Wer begeht öfter Straftaten; Deutsche oder Ausländer?

So mancher Kriminalfall, der von einem (oder mehreren) Ausländer begangen wurde, hat dieses Jahr für ordentliches Aufsehen gesorgt; zum Beispiel die Gruppenvergewaltigung in Freiburg, bei der ein Deutscher sowie ein Syrer verdächtigt werden oder die vielen Morde an Mädchen, wie zum Beispiel der Mord an der 17-jährigen Mireille aus Flensburg, die mit insgesamt 14 Messerstichen getötet wurde und deren Mörder der afghanische Flüchtling Ahmad S. war.

Nach solchen Delikten stellt man sich zurecht die Frage "Sind Ausländer die Haupttäter?" - wir klären es in diesem Artikel auf.

Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Jahres 2017 stellen Ausländer nur 13% der Strafverdächtigen in der gesamten Bevölkerung dar, jedoch spielen sie in etwa 34,8% der Fälle eine Rolle als Tatverdächtiger / Beschuldigter. 

Aufgrund dessen, dass wir im Durchschnitt über 37 Millionen Touristen pro Jahr empfangen, und diese auch zur Kriminalstatistik beitragen, ist eine genaue Statistik der - durch hier lebende Ausländer - begangenen Straftaten nicht möglich. Aus diesem Grund darf man die Zahl der ausländischen Tatverdächtigten nicht als die Zahl der ausländischen Tatverdächtigen der Wohnbevölkerung ansehen / verstehen.

Die "Zuwanderer" unter denen das BKA "Zuwanderer" versteht (Gilt für Asylbewerber, anerkannte Flüchtlinge und Geduldete) begehen vor allem Straftaten wie z.B. Mord, Totschlag, (schwere) Körperverletzung, Vergewaltigung oder eben auch (Taschen-) Diebstahl. Bei rund 15-16% dieser Fälle befinden sich Zuwanderer unter den Verdächtigen. 

Die Bereitschaft eine Straftat zu begehen, die manche Zuwanderer besitzen, ist unter anderem auf die soziale Einstellung oder auch Vergangenheit zurückzuführen. Oftmals spielen auch Personengruppen oder das Alter eine Rolle; viele ausländische Zuwanderer fühlen sich - genau wie viele Deutsche sowie auch seit längerem hier lebende Ausländer - einer bestimmten Gruppe oder Freundeskreis zugehörig; die meisten die zu einer bestimmten Gruppe oder Freundeskreis gehören, werden als "cool" angesehen => oftmals werden innerhalb der Clique auch bestimmte Aufgaben oder Mutproben an eine bestimmte Person gestellt; würde diese Person die Aufgabe verweigern / die Mutprobe nicht begehen, so könnte es passieren, dass diese Person aus der Clique "geworfen" oder von den eigenen Leuten unterdrückt wird. All das könnte auch ausschlaggebend sein, damit eine Person - oder in diesem Falle Zuwanderer - eine Straftat begeht. 

Hinzuzufügen ist dennoch, dass Taten wie Mord, Totschlag oder auch Vergewaltigung keineswegs zu tolerieren, sondern umgehend strafrechtlich zu verfolgen sind - egal von wem sie begangen wurden!

3. Was genau bedeutet der Artikel 1 des Grundgesetzes, welcher besagt, dass "die Würde des Menschen unantastbar" ist?

Eine genaue Definition dieses Satzes ist durch den Gesetzgeber nicht gegeben. Dennoch kann man den Satz "die Würde des Menschen ist unantastbar" erklären.

Damit ist das Folgende gemeint:

- Schutzpflicht: Der Staat ist dazu verpflichtet, den Schutz eines jeden Menschen in Deutschland zu gewährleisten. Zusätzlich ist er dazu verpflichtet, das Existenzminimum zu gewährleisten.

- Gleichstellung: Jeder Mensch ist Mensch - egal ob schwarz, weiß, gelb, dick oder dünn, arm oder reich - und muss deshalb auch gemäß des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gleich angesehen und behandelt werden.

- Abschaffung der Todesstrafe: Hierzu muss man sagen, dass die Todesstrafe noch nicht in allen Bundesländer unseres Landes abgeschafft wurde; z.B. ist sie in Hessen immer noch in der Verfassung verankert, jedoch wird sie nicht mehr angewandt => derzeit wird darüber diskutiert, die Todesstrafe auch aus der hessischen Verfassung zu streichen. 

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Jedermann ist geschützt; das heißt, dass die Würde eines jeden nichtdeutschen Menschen ebenfalls unantastbar ist. 

Info: Juristische Personen werden im übrigen nicht durch den Artikel 1 des GG geschützt, da der Schutz des Artikel 1 nicht auf die juristische Person übertragbar ist. [Mehr erfahren]

4. Welche Straftaten regelt eigentlich das Strafgesetzbuch (StGB)?

Die folgenden Gesetze und Ordnungen regelt und beinhaltet das Strafgesetzbuch (StGB) neueste* Auflage aus dem Jahr 2018:

- Strafgesetzbuch

- Betäubungsmittelgesetz

- Betäubungsmittel-VerschreibungsVO

- Auszug des Einführungsgesetzes des Strafgesetzbuches

- Auszug des Grundgesetzes

- Auszug des Jugendgerichtsgesetz

- Auszug des Ordnungswidrigkeitengesetzes 

- Auszug des Straßenverkehrsgesetz

- Subventionsgesetz

- Versammlungsgesetz

- Völkerstrafgesetzbuch

- Wehrstrafgesetz

-& Wirtschaftsstrafgesetz 



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