Häufig gestellte Fragen zum Patentrecht

FAQ Patentrecht

Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen zum deutschen Patentrecht


Frage von Michael T. und 67 weiteren Personen: Kann ein Patent nur beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) beantragt werden?

Antwort: Nein, das Patent muss nicht beim DPMA beantragt werden. Der Antrag kann auch an ein anderes berechtigtes deutsches Patentinformationszentrum (Berlin, Jena) erfolgen.


Frage von Steffi B. und 61 weiteren Personen: Wie lange gilt ein "Geheimhaltungsvertrag", den bspw. mein bester Freund unterzeichnen muss, bevor ich ihm von meiner ungeschützten Erfindung berichte?

Antwort: Es gibt keine gesetzliche Regelung oder Mindestvorgabe. Wurde keine vertragliche Regelung getroffen, so gilt das NDA (Non-Disclosure-Agreement).


Frage von Tobias R. und 43 weiteren Personen: Was passiert, wenn man den "Geheimhaltungsvertrag" bricht?

Antwort: Sollte die andere Partei (A) - in diesem Beispiel die, die die Idee durch das NDA schützt - beweisen können, dass die Partei (B) den "Geheimhaltungsvertrag" gebrochen hat, so kann diese (A) Partei (B) dazu auffordern, den damals aufgesetzten Vertragsstraf-Betrag zu bezahlen; je nach Lage kann Partei (A) Partei (B) zusätzlich für Schadensersatz verklagen.


- Weitere FAQ laden? -



(c) RECHT-EXPERTE.de, Lothringer Straße 55, 66780 Rehlingen-Siersburg, recht-experte@t-online.de
Unterstützt von Webnode Cookies
Erstellen Sie Ihre Webseite gratis! Diese Website wurde mit Webnode erstellt. Erstellen Sie Ihre eigene Seite noch heute kostenfrei! Los geht´s