Häufig gestellte Fragen zum Patentrecht
FAQ Patentrecht
Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen zum deutschen Patentrecht
Frage von Michael T. und 67 weiteren Personen: Kann ein Patent nur beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) beantragt werden?
Antwort: Nein, das Patent muss nicht beim DPMA beantragt werden. Der Antrag kann auch an ein anderes berechtigtes deutsches Patentinformationszentrum (Berlin, Jena) erfolgen.
Frage von Steffi B. und 61 weiteren Personen: Wie lange gilt ein "Geheimhaltungsvertrag", den bspw. mein bester Freund unterzeichnen muss, bevor ich ihm von meiner ungeschützten Erfindung berichte?
Antwort: Es gibt keine gesetzliche Regelung oder Mindestvorgabe. Wurde keine vertragliche Regelung getroffen, so gilt das NDA (Non-Disclosure-Agreement).
Frage von Tobias R. und 43 weiteren Personen: Was passiert, wenn man den "Geheimhaltungsvertrag" bricht?
Antwort: Sollte die andere Partei (A) - in diesem Beispiel die, die die Idee durch das NDA schützt - beweisen können, dass die Partei (B) den "Geheimhaltungsvertrag" gebrochen hat, so kann diese (A) Partei (B) dazu auffordern, den damals aufgesetzten Vertragsstraf-Betrag zu bezahlen; je nach Lage kann Partei (A) Partei (B) zusätzlich für Schadensersatz verklagen.
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