Patentrecht
Definition Patentrecht
Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht für Erfindungen. Der Zeitraum des Schutzes der Erfindung/en ist (in Deutschland) basierend auf § 16 Patentgesetz auf 20 Jahre beschränkt. Mit "Patentrecht" war ursprünglich eine Urkunde über bestimmte Rechte gemeint. Die heutige Bedeutung des Patentrechts entwickelte sich mit dem moderneren Rechtswesen seit dem 19. Jahrhundert.
Durch ein Patent kann man eine Erfindung für (20 Jahre) mehrere Jahre vor Nachahmung und Entstellung schützen. Dies trägt auch zur Erlangung von Profit bei. Wichtig ist, dass jeder, der etwas erfunden hat - seine Erfindung aber noch nicht geschützt hat - mit niemandem über die Erfindung spricht. Je nachdem um welche Art von Erfindung es sich handelt, kann es sein, dass die andere Person, die von der Erfindung hörte, ebenfalls (bzw. noch vor Ihnen) den Schutz der Erfindung durch ein Patent beantragt! In diesem Falle müssten Sie es dabei belassen.
Sollten Sie Ihrem besten Freund oder Ihrer besten Freundin (so doll) vertrauen, so können Sie diesem / dieser auch von Ihrer Erfindung erzählen, jedoch nur, wenn er / sie vorher einen so genannten "Geheimhaltungsvertrag" unterzeichnet.
Das Patent selbst, welches man beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) beantragt, kostet nur 40 Euro; hinzu kommt allerdings die Rechercheantragsgebühre von 300 Euro und die Prüfungsgebühr von 150 Euro.
(Stand: 05/2019)
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