Schülerrechte

Deine Rechte in der Schule

Weißt du eigentlich, welche deine Rechte in der Schule sind? - Es ist leider keine Seltenheit, dass Schüler und Schülerinnen ihre Rechte in der Schule nicht (so wirklich) kennen; z.B. ob ich während der Unterrichtsstunde auf die Toilette darf, oder ob mich eine Lehrkraft als Strafe zum Nachsitzen verdonnern darf....

Auf dieser Seite erklären wir dir deine Rechte in der Schule - beginnen wir!

1. Darf ich während der Unterrichtsstunde auf die Toilette?

Bei dieser Frage kommt einem oftmals die "Fürsorgepflicht" der Lehrkraft in den Kopf, was häufig verwirrt. Denn rechtlicher Definition zufolge muss mich mein jeweiliger Lehrer zur Toilette gehen lassen. Lässt dieser mich nicht gehen, so würde er sich der Nötigung strafbar machen. Zudem könnte ihm ein zusätzliches Verfahren wegen Körperverletzung drohen. 


2. Darf mich mein Lehrer als Strafe zum Nachsitzen verdonnern?

Grundsätzlich urteilt fast jeder Mensch, den man zuvor gefragt hat, gleich über diesen Mythos: nämlich mit einem "Ja" - doch das stimmt so ganz und gar nicht, denn ein Lehrer darf mich nur zum Nachsitzen verdonnern, wenn dies einen pädagogischen Hintergrund hat. Einer dieser Hintergründe wäre bspw. das ständige nicht-machen der Hausaufgaben. Schickt mich der zuständige Lehrer dann zum Nachsitzen, hat das Nachholen von schulischem Bildungsstoff einen pädagogischen Hintergrund. Als "Strafmaßnahme" wäre das Nachsitzen nicht zulässig.


3. Einer baut Mist, alle müssen dafür büßen - zulässige Maßnahme?

Ganz klar: Nein. Baut ein Schüler Mist und alle werden vom Klassenlehrer dafür bestraft, weil dieser zum Beispiel nicht herausgefunden hat wer es war, stellt dies eine Kollektivstrafe dar. Diese wäre nicht als schulische Maßnahme zulässig.  Im Zweifel müsste sich der Lehrer mit der jeweiligen Situation zufrieden geben. 

4. Darf der Lehrer mein Handy einkassieren?

So erschreckend es auch für manch einen Jugendlichen klingen mag: der Lehrer darf mein Handy einkassieren. Doch nicht den ganzen Tag oder für die ganze Woche, sondern ausschließlich für die jeweilige Unterrichtsstunde mit dem Lehrer oder bis spätestens zum Schultagsende. Behält er das Smartphone über den gesamten Tag oder nimmt es gar mit zu sich nach Hause, würde er sich bei einer Anzeige wegen Diebstahls verantworten müssen. 


5. Bin ich dazu verpflichtet, mein Smartphone während der Schule ausgeschaltet und im Rucksack verstaut zu haben?

Grundsätzlich nicht. Denn im Notfall könnten mich meine Eltern nicht telefonisch erreichen. Ein absolutes Handyverbot besteht bisher nur im Bundesland Bayern - dort sind Handys nämlich komplett untersagt. Was die Handyordnung betrifft gilt es auch zu erwähnen, dass die Regeln für das Mitführen von Smartphones von Schule zu Schule unterschiedlich sind. 
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