Strafrecht
Definition deutsches Strafrecht
Das (deutsche) Strafrecht hat die Aufgabe, elementare Rechtsgüter zu schützen. Zu den elementaren Rechtsgütern gehört bspw. der Schutz des Lebens, die körperliche Unversehrtheit, der Schutz von Vermögen und der Schutz der Ehre und Würde; der Schutz der Würde des Menschen wird nicht hauptsächlich durch das Strafrecht, sondern durch unser Grundgesetz geregelt; Verstöße gegen die Würde des Menschen werden durch das Strafgesetz geahndet.
Hauptsächlich dient das Strafrecht zur Erhaltung unserer Rechtsordnungen und Verhinderung von Straftaten.
[Oftmals hat man den Eindruck, dass das deutsche Strafrecht (viel) zu mild ist und einige Straftäter durch unsere Gesetze noch geschützt werden; das liegt entweder daran, dass jeder Richter / jede Richterin ein anderes Urteil fällt oder das bestimmte Voraussetzungen, die zu einer gerechten Verurteilung des Täters geführt hätten, nicht erfüllt wurden (z.B. wenn ein Mangel an Beweisen besteht).]
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